Bei unverschuldetem Unfall: Gutachten kostenlos für Sie Antwort innerhalb 24 h Hamburg & Umgebung
Wann wird ein Gutachten benötigt?
Ein Gutachten wird nach einem Verkehrsunfall oder Fahrzeugschaden benötigt, um genau aufzuklären, was an Ihrem Fahrzeug durch den Unfall beschädigt worden ist. Es dokumentiert Schäden, frühere Beschädigungen, Reparaturkosten und Wertminderung — und dient als Beweismittel gegenüber Versicherung, Anwalt oder Gericht.
Wer bezahlt ein Gutachten?
Bei unverschuldeten Unfällen zahlt grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers sowohl den Sachverständigen als auch das Gutachten. Sie als Geschädigter haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen — die Kosten gehen vollständig an die gegnerische Versicherung.
Ist ein Rechtsanwalt nötig?
Empfehlenswert, ja. Versicherungen kürzen häufig Gutachten-Positionen oder verzögern Auszahlungen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht setzt Ihre Ansprüche durch — und auch hier zahlt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten bei unverschuldetem Unfall. Gerne empfehle ich Ihnen Anwälte, mit denen ich seit Jahren erfolgreich zusammenarbeite.
Was tun bei einem selbstverschuldeten Unfall?
Bei Eigenverantwortung zahlt Ihre Haftpflichtversicherung die Schäden am gegnerischen Fahrzeug. Eigenschäden deckt nur die Kaskoversicherung ab. In diesem Fall bestellt die Versicherung in der Regel selbst einen Gutachter — Sie sollten keinen eigenen Sachverständigen beauftragen, weil die Versicherung die Kosten dann nicht übernehmen würde.
Kostenvoranschlag oder Gutachten — was ist besser?
Für Schäden über 750 € ist ein Gutachten die einzig sinnvolle Wahl. Ein Kostenvoranschlag hat keinerlei beweissichernde Funktion, berücksichtigt keine Wertminderung und dokumentiert keine Vorschäden. Bei strittiger Schadenshöhe steht der Kostenvoranschlag vor Gericht praktisch nicht. Nur bei kleinen Bagatellschäden bis 750 € reicht ein Kurzgutachten.

Ausführliche Erklärung mit Vergleichstabelle →

Warum keinen Sachverständigen der Versicherung nehmen?
Weil das Versicherungsinteresse darauf liegt, die anfallenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet im Interesse der Versicherung, nicht im Ihren. Als unabhängiger Sachverständiger arbeite ich neutral — meine Pflicht ist die Wahrheit, nicht die Kostenoptimierung der Gegenseite.
Kann ich den Schaden auch ohne Reparatur auszahlen lassen?
Ja. Sie als Geschädigter entscheiden selbst, ob Sie reparieren lassen oder die Reparaturkosten ausgezahlt bekommen (sog. fiktive Abrechnung). In beiden Fällen wird auf Basis des Gutachtens abgerechnet. Bei der fiktiven Abrechnung kann die Versicherung allerdings Mehrwertsteuer-Anteile kürzen — auch hier hilft das Gutachten als Verhandlungsgrundlage.

Frage nicht
beantwortet?

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir per WhatsApp — ich antworte persönlich, meist innerhalb weniger Stunden.

Anrufen WhatsApp