Wer nach einem Unfall einen Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens einreicht, verliert oft **tausende Euro** — Wertminderung, Beweissicherung und Verhandlungsgrundlage gehen verloren. Hier die Wahrheit, einfach erklärt.
Nach einem Unfall bekommen viele Geschädigte ein Schreiben von der gegnerischen Versicherung mit dem Hinweis: „Bitte holen Sie einen Kostenvoranschlag ein und reichen ihn bei uns ein."
Klingt nach einer netten Hilfestellung. Ist es aber nicht. Der Grund ist simpel: ein Kostenvoranschlag ist für die Versicherung wesentlich günstiger als ein vollständiges Gutachten. Was Sie dabei verlieren, lesen Sie unten.
* Bei unverschuldetem Unfall — Schadenersatzanspruch nach BGB § 249.
Ein repariertes Unfallfahrzeug ist beim Wiederverkauf weniger wert — auch wenn die Reparatur perfekt ist. Diese „merkantile Wertminderung" steht Ihnen bei unverschuldetem Unfall zu, wird aber nur durch ein Gutachten beziffert. Bei Mittelklassewagen schnell 500–2.000 €.
Mit nur einem Kostenvoranschlag kann die Versicherung Positionen kürzen, ohne dass Sie etwas dagegensetzen können. Ein Gutachten dokumentiert jeden Arbeitsschritt — die Versicherung muss nachvollziehbar begründen, warum sie kürzt.
Wenn die Versicherung gar nicht oder nur teilweise zahlt und Sie klagen müssen: ein Kostenvoranschlag hat vor Gericht praktisch keine Beweiskraft. Ein Gutachten von einem öffentlich anerkannten Sachverständigen schon.
Auch die Kosten für einen Verkehrsanwalt trägt die gegnerische Versicherung — aber nur, wenn ein Gutachten vorliegt, das den Aufwand rechtfertigt. Mit Kostenvoranschlag müssen Sie den Anwalt selbst zahlen.
In genau einem Fall: echte Bagatellschäden unter 750 € Reparaturkosten — also ein leichter Lackkratzer, eine kleine Delle. Hier wäre ein vollständiges Gutachten unverhältnismäßig teuer (Kosten ~600–800 €), und auch die Versicherung würde diese Kosten nicht voll übernehmen.
Für solche Fälle gibt es das Kurzgutachten — eine schlanke, kostengünstige Lösung mit dem Wesentlichen aus einem vollen Gutachten. Mehr zum Kurzgutachten.
Bevor Sie irgendetwas bei der Versicherung einreichen:
Schildern Sie mir kurz Ihren Fall — ich sage Ihnen ehrlich, ob ein Gutachten sinnvoll ist oder ob ein Kurzgutachten reicht. Erstgespräch kostenlos und unverbindlich.