FAQ und Lexikon

Hier finden sie Branchenbegriffe kurz erklärt aus der Schadenspraxis.

Sollten sie noch weitere Fragen haben, oder ihr gesuchter Begriff war nicht dabei kontaktieren sie mich gerne und ich werde ihnen mit meinem Wissen bestimmt weiterhelfen können.
Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist der Wert, den Ihr Fahrzeug direkt vor dem Schadensereignis hatte. Diesen Wert ermittelt der Sachverständige anhand von Fahrzeuglisten, Marktbeobachtungen und Erfahrungswerten. Es müssen viele Faktoren berücksichtigt werden wie z. B. Vor-/Altschäden, Kilometerlaufleistung, Vorbesitzer usw. Der WBW ist eine sehr wichtige Größe in der Schadensregulierung.

Restwert

Der Restwert ist der Wert, den Ihr Fahrzeug direkt nach dem Schadensereignis noch hat. Es wird immer wieder von der Versicherung versucht, den Restwert so hoch wie möglich anzusetzen. Es ist aber die Aufgabe des Sachverständigen, den Restwert durch drei Angebote ortsansässiger Restwertaufkäufer (Autoverwerter) zu ermitteln. Der Sachverständige braucht die Restwertbörsen aus dem Internet nicht zu berücksichtigen. In diesen Börsen werden regelmäßig sehr hohe Summen auf verunfallte Fahrzeuge geboten.

Reparaturschaden

Ein Reparaturschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten unter den Wiederbeschaffungswert liegen. Die Versicherung wird Ihnen die Reparatur oder – bei fiktiver Abrechnung – die vom Sachverständigen auskalkulierten Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer bezahlen. Eine merkantile Wertminderung steht Ihnen, wenn Sie anfällt, in beiden Fällen zu.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist eingetreten, wenn Ihr Auto bei einem Unfall so stark beschädigt wurde, dass die Reparaturkosten den Fahrzeugwert (Wiederbeschaffungswert) übersteigen. Hier ist es nicht mehr sinnvoll und vor allem nicht wirtschaftlich, eine Reparatur durchzuführen. In so einem Fall wird Ihnen der Wiederbeschaffungswert minus Restwert von der Versicherung ausbezahlt.

Technischer Totalschaden

Der technische Totalschaden tritt ein, wenn das Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass eine Wiederherstellung nicht mehr möglich ist oder sie mit unverhältnismäßig hohem Aufwand einhergeht.

Bagatellschaden

Bagatellschaden ist ein geringfügiger Schaden, dessen Kosten unter 750 Euro liegen. Bei diesem benötigt die Versicherung kein vollwertiges Gutachten und bezahlt es auch nicht. Die gegnerische Versicherung möchte aus Kostenersparnis die sogenannte Bagatellschadengrenze natürlich so hoch wie möglich ansetzen, ganz zum Nachteil des Geschädigten. Stetige Rechtsprechungen bestätigen aber immer wieder die 750-Euro-Grenze. Da eine Schadensregulierung ohne Gutachten meistens Nachteile für den Geschädigten nach sich zieht, sollten Sie immer einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Ansonsten haben Sie im Streitfall keine Rechtsgrundlage. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung abschrecken, dass für die Regulierung ein Kostenvoranschlag ausreicht und auch nur ein Kostenvoranschlag bezahlt wird. Ein Kostenvoranschlag hat vor Gericht keinerlei Beweiskraft.

Wiederherstellungsaufwand

Der Wiederherstellungsaufwand beziffert die Reparaturkosten, die benötigt werden, um den Schaden am Fahrzeug sach- und fachgerecht instandzusetzen. Eine eventuell anfallende merkantile Wertminderung gehört auch zum Wiederherstellungsaufwand.

Merkantile Wertminderung

Die merkantile Wertminderung ist ein theoretischer Wertverlust, der beim Fahrzeug durch einen Unfallschaden eintritt. Diese Wertminderung wird vom Sachverständigen festgelegt und kann durch verschiedene Berechnungsmethoden ermittelt werden. Eine Wertminderung tritt nicht bei jedem Unfallschaden ein – dies ist in jeden Einzelfall neu zu prüfen und verschiedene Faktoren sind zu berücksichtigen. Bei einem eindeutigen Totalschaden fällt keine Wertminderung an.

Sach- und fachgerecht

Sach- und fachgerecht ist eine Reparatur, die von einer Werkstatt mit geschultem und ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt wird. Die Reparatur erfolgt unter Zuhilfenahme modernsten Werkzeugen. Eine sach- und fachgerechte Reparatur kann man optisch und technisch nicht mehr sehen. Es ist theoretisch so als, wenn nichts gewesen wäre.

Fachwerkstatt

Fachwerkstatt ist eine Werkstatt, die in der Lage ist, eine Unfallreparatur sach- und fachgerecht durchzuführen.

Vertragswerkstatt

Vertragswerkstatt ist eine fahrzeugmarkenbezogene Werkstatt.

Verbringungskosten

Verbringungskosten sind Kosten, die eine Werkstatt veranschlagt, z. B. für den Transport des zu reparierenden Fahrzeugs von der Werkstatt zum Lackierbetrieb oder einer Achsvermessung.

UPE-Aufschläge

UPE-Aufschläge (UPE = unverbindliche Preisempfehlungen) sind Preisaufschläge der Werkstatt auf Ersatzteile.

Richtwinkelsätze

Richtwinkelsätze sind für die Reparatur benötigtes fahrzeugspezifisches Spezialwerkzeug, das auf die Richtbank montiert wird. Da eine Werkstatt natürlich nicht für jedes Fahrzeug und Fahrzeugmarke die passenden Richtwinkelsätze besitzt, kann man sich diese ausleihen bzw. mieten. Dadurch entstehen entsprechende Mietkosten, die zu den erforderlichen Reparaturkosten gehören.

Fiktive Abrechnung

Als fiktive Abrechnung oder Abrechnung auf Gutachtenbasis bezeichnet man die Auszahlung der Reparaturkosten. Die Auszahlung auf Gutachtenbasis erfolgt immer ohne Mehrwertsteuer.

Mietwagenkosten

Bei Mietwagenkosten sind die Kosten gemeint, die benötigt werden, um sich einen Leihwagen für die Reparaturdauer anzumieten. Dabei sollten Sie nach Möglichkeit die Preise der regionalen Autovermieter vergleichen und auch nur ein Auto anmieten, das Ihrem eigenen Fahrzeug weitgehend entspricht. Diese Kosten werden sehr oft von der Versicherung bestritten.

Nutzungsausfallentschädigung

Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen für die Zeit (Wiederherstellungsdauer) zu, in der Ihr Fahrzeug in der Werkstatt repariert wird. Hierbei wird Ihnen von der Versicherung ein bestimmter Geldbetrag ausbezahlt, der vom Sachverständigen vorher ermittelt wird. Diesen Betrag bestimmt der Sachverständige anhand von Fahrzeuglisten. Diese Listen besitzen auch die Versicherungen.

Wiederherstellungsdauer

Wiederherstellungsdauer ist die vom Sachverständigen bestimmte Zeit, in der es möglich ist, das Fahrzeug wieder sach- und fachgerecht instandzusetzen.

Wiederherbeschaffungsdauer

Wiederbeschaffungsdauer ist der Zeitraum, in dem es im Fall eines Totalschadens möglich ist, ein baugleiches Fahrzeug wieder zu beschaffen.

Vorschäden

Vorschäden, wenn vorhanden, müssen unbedingt im Schadensgutachten beschrieben werden. Dies sind Beschädigungen, die das Fahrzeug in der Vergangenheit erlitten hat und die sach- und fachgerecht instandgesetzt worden sind.

Altschäden

Altschäden sind vorhandene Beschädigungen am Fahrzeug. Diese Beschädigungen müssen wie auch Vorschäden zwingend im Gutachten beschrieben und auch fotodokumentarisch festgehalten werden. Alt-/Vorschäden sind stark Fahrzeugwert beeinflussende Faktoren, die bei Nicht-Erwähnung im Schadensgutachten im schlimmsten Fall ein unbrauchbares Gutachten zur Folge haben kann.

Neu für Alt

NFA, auch Neu für Alt, ist eine Wertverbesserung durch Einbau von neuen Ersatzteilen in das Fahrzeug und bezieht sich auf Verschleißteile wie Reifen, Bremsteile usw., die infolge der Unfallreparatur erneuert werden müssen. Auch bei vorgeschädigten Anbauteilen kann ein NFA-Abzug in Frage kommen. Dabei wird ein prozentualer Preisabzug auf die betreffenden Ersatzteile gemacht.

Wertverbesserung

Eine Wertverbesserung tritt ein, wenn das Fahrzeug durch die durchgeführte Reparatur in seinem Wert gestiegen ist.

Schadenminderungspflicht

Der Geschädigte unterliegt einer Schadenminderungspflicht. Das heißt, dass er nach Möglichkeit die Kosten so gering wie möglich halten muss.

Hier finden sie Antworten auf die am Häufigsten gestellten Fragen.

Wann wird ein Gutachten benötigt?

Sie benötigen ein Gutachten nach einem Verkehrsunfall oder nach Schaden an Ihrem Fahrzeug. Sie als Geschädigter müssen bei der gegnerischen Versicherung nachweisen, was genau an Ihrem Fahrzeug beschädigt ist. Ebenfalls müssen die Reparaturkosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs nachweisen. Ein Schadengutachten soll ganz genau aufklären, was an Ihrem Fahrzeug durch den Unfall beschädigt worden ist. In einem solchen Gutachten werden auch vorherige Beschädigungen (Vorschäden) aufgenommen. Dies benötigt die regulierende Versicherung, um nur den aktuellen Schaden auszugleichen. Deshalb ist es sehr wichtig, einen zuverlässigen und glaubwürdigen Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen. Zusätzlich dient ein Gutachten auch als Beweismittel für spätere Streitigkeiten.

Wer bezahlt ein Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall werden der Sachverständige und das erstellte Gutachten grundsätzlich vom Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. In der Regel wird der Sachverständige die Kosten für das Gutachten direkt von der Versicherung des Unfallverursachers einfordern.

Ist in Rechtsanwalt nötig?

Es empfiehlt sich, immer einen Rechtsanwalt für die Schadensregulierung zu beauftragen. Eine Versicherung wird Kosten kürzen oder die Auszahlung verzögern. Sie haben das Recht dazu, einen Anwalt zurate zu ziehen. Dies ist kostenlos für Sie. Ich arbeite mit einer bekannten und ausgezeichneten Kanzlei zusammen und kann den Kontakt herstellen.

Was tun bei einem selbstverschuldeten Unfall?

Wenn Sie selber einen Unfall verursacht haben, muss Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden des Unfallopfers aufkommen. Ihre Kaskoversicherung, in der Regel die gleiche Gesellschaft wie Ihre Haftpflichtversicherung, wird den Schaden an Ihrem Fahrzeug ausgleichen. Allerdings dürfen Sie in diesem Fall nicht gleich einen Gutachter beauftragen, denn dieser wird in der Regel von der Versicherung bestellt. Dies wird Ihnen auch jeder seriöse Sachverständige erzählen.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Wenn die Versicherung der Gegenseite von Ihnen nur einen Kostenvoranschlag und ein paar Fotos vom Schaden möchte, ist Vorsicht geboten. Ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt ist bei Schäden über 750 Euro nicht ausreichend. Wenn Sie bei der Versicherung nur einen Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt einreichen, träg das Prognoserisiko immer die Werkstatt. Das bedeutet, wenn die Reparatur höhere Kosten verursacht als vorher im Kostenvoranschlag festgesetzt worden sind, müssen diese Kosten von der Werkstatt getragen werden. Letztlich wird sich die Werkstatt das fehlend Geld bei einer möglichen Reparaturausweitung von Ihnen erstatten lassen.
Wenn Sie ein Gutachten einreichen, liegt das Prognoserisiko immer bei dem Schädiger bzw. dessen Versicherung. Außerdem wird in einem Kostenvoranschlag niemals eine Wertminderung Ihres Fahrzeugs ermittelt. Der Kostenvoranschlag hat keinerlei beweissichernde Funktion und Sie werden bei späteren Streitigkeiten nichts Beweissicheres in der Hand haben. Ein Gutachten genießt immer eine hohe rechtliche Würdigung. Darüber hinaus wird eine Versicherung nicht aufgrund eines Kostenvoranschlag fiktiv mit Ihnen abrechnen.

Warum keinen Sachverständigen der Versicherung?

Es ist wichtig, und dies sieht der Gesetzgeber genauso, dass Sie als Geschädigter den Sachverständigen beauftragen.
Bedenken Sie immer, dass die gegnerische Versicherung nicht Ihr Freund ist. Das größte Interesse bei der Versicherung liegt darin, die anfallenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Und diese Sparmaßnahme geht immer auf Ihre Kosten.

Schaden auszahlen lassen?

Sie als Geschädigter haben immer das Recht, zu bestimmen, ob der entstandene Schaden repariert wird oder ob Sie sich die Reparaturkosten auszahlen lassen.

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