Bei unverschuldetem Unfall: Gutachten kostenlos für Sie Antwort innerhalb 24 h Hamburg & Umgebung
01

Unfallstelle absichern

Warnblinklicht einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen — auf der Autobahn ca. 200 m, innerorts 50 m hinter der Unfallstelle.

02

Verletzte versorgen

Erste Hilfe leisten, Notruf 112 wählen. Bei Personenschaden immer Polizei rufen.

03

Polizei rufen

Bei Personenschaden, hohem Sachschaden, Streit um die Schuldfrage oder unklarer Lage 110 wählen.

04

Daten austauschen

Name, Adresse, Versicherung und Kennzeichen der Beteiligten notieren. Auch Zeugen mit Kontaktdaten erfassen.

05

Fotos machen

Unfallstelle aus mehreren Perspektiven, Schäden an allen Fahrzeugen, Endpositionen, Bremsspuren, Verkehrszeichen.

06

Schuld nicht zugeben

Keine Schuldanerkenntnis am Unfallort — auch nicht aus Höflichkeit. Klären Sie das später mit Anwalt und Versicherung.

07

Sachverständigen anrufen

Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten.

08

Anwalt einschalten

Auch der Anwalt wird bei unverschuldetem Unfall von der Gegenseite bezahlt. Rechtsschutz nicht zwingend nötig.

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